Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SASS AG

  1. Allgemeines

    (1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

    (2) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  2. Vertragsinhalt, technische Änderungen

    Technische Änderungen der Ware im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  3. Installation, Schulung, Beratung

    Der Kunde ist für die gelieferte Soft- und Hardware selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch uns als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Soft- und Hardware gehören nicht zum Lieferumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

  4. Lieferung

    (1) Lieferungen erfolgen im Auftrag und auf Kosten des Kunden.

    (2) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung inländischer oder ausländischer Export- und Zollvorschriften verantwortlich.

    (3) Wir behalten uns Teillieferungen vor.

  5. Preise und Zahlung

    (1) Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise, d. h. ohne Mehrwertsteuer und ohne Transportkosten, Gebühren, Abgaben, Zölle und dergleichen

    (2) Wir liefern – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder gegen Nachnahme. Gegenüber einem Unternehmer bleibt es uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder vollständige Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Unternehmer.

    (3) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Zugang beim Kunden ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.

    (4) Der Kunde kann nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

  6. Untersuchungspflicht

    Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, gelieferte Soft- und Hardware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu prüfen und zu testen und erkennbare Fehler uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  7. Gewährleistung

    (1) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

    (2) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

    (3) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

    (4) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

    (5) Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Lieferung gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

    (6) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Herstellers stellen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  8. Haftungsbeschränkung

    (1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, welche nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

    (2) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

    (3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

  9. Schutzrechte an Software

    (1) Wir behalten an gelieferter Software, Datenträgern, Dokumentationen etc. die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie das Verwertungsrecht, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzhinweise – auch Dritter – sind vom Kunden zu beachten.

    (2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Datenträger enthaltenen Software. Diese darf nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.

  10. Eigentumsvorbehalt

    (1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

    (2) Erfolgt der Verkauf der Waren an einen Unternehmer, wird uns folgende zusätzliche Sicherheit gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert der Sicherheit die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit der Kaufpreiszahlung ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Unternehmer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    (3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

  11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenspeicherung

    (1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (2) Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist München als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt ist.

    (3) Der Kunde ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

Gilching, 26. April 2019

Sitz der Gesellschaft:
SASS Datentechnik AG
Talhofstraße 32
82205 Gilching

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